Die HV der PHT informiert im Namen des Wirtschaftsreferats der Österreichischen Hochschüler:innenschaft über die richtlinienkonforme Anpassung der Preisgrenzen:
„Zuschüsse sind für Hauptgerichte und Menüs bis maximal EUR 10,00 vorgesehen. Die Zuschüsse können an allen im Universitäts- bzw. Hochschulbereich tätigen Mensenbetrieben und überdies an allen Restaurationsbetrieben in unmittelbarer Umgebung der Universitäten oder Hochschulen in Anspruch genommen werden, sofern mindestens ein Hauptgericht oder Menü zu einem Preis von höchstens EUR 7,50 angeboten wird.“

  •  Die Höchstgrenze für Hauptgerichte und Menüs steigt von EUR 10,41 auf EUR 10,72.
  •  Die Höchstgrenze für ein Hauptgericht bzw. Menü, das zumindest bis zu diesem Preis angeboten werden muss, steigt von EUR 7,81 auf EUR 8,04.

Diese indexierten Grenzwerte gelten für das kommende Wirtschaftsjahr 2026/27, somit ab Juli 2026 bis Ende Juni 2027.

oeffref