Schülerinnen und Schüler und Studierende können bei der Abteilung Finanzen um Stipendien ansuchen, die sie beim Schulbesuch bzw. Studium unterstützen.
Ein Stipendium kann einmalig pro Schul-/Studienjahr beantragt werden. Die Abteilung Finanzen prüft die individuellen Fördervoraussetzungen und gewährt – bei positiver Prüfung – das entsprechende Stipendium.
Die Mittel kommen aus einer gemeinnützigen NÖ Stipendienstiftung.
Für ein Stipendium aus einer gemeinnützigen Stiftung, im Konkreten der
Allgemeinen Stipendienstiftung Niederösterreich, der Michael von Zoller-Stiftung, der Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich, der Prof. Anton Bauer Stipendien Stiftung und der Rosalia Czech‘schen Stipendienstiftung, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller
Die detaillierten Fördervoraussetzungen für ein Stipendium aus der Michael von Zoller-Stiftung sind insbesondere in Punkt 2.4. der Förderrichtlinien (https://www.noe.gv.at/noe/Stipendien-Beihilfen/Richtl_Stipendien.pdf) enthalten.
Die Einreichfrist beginnt am 15. September und endet am 15. Mai des laufenden Schul- bzw. Studienjahres.
Das Stipendiumansuchen für Studierende ist mit E-Gov-Formular unter dem Link Stipendiumansuchen Studierende zu stellen: https://e-formulare.noel.gv.at/formularserver/user/formular.aspx?path=(public)&pid=73e1ad84447b4a8783cede5121b4c125&pn=B8c5cf63bad494cd39a65810ca4c5d306
Weitere Infos hier: https://www.noe.gv.at/noe/Stipendien-Beihilfen/NOe_Stiftungsstipendien.html